Corporate Governance
Gute Unternehmensführung, also sogenannte Corporate Governance, spielt auch für das DRK-Sozialwerk Bernkastel-Wittlich eine wichtige Rolle. Hierbei geht es vor allem um die Transparenz interner Prozesse (siehe auch Transparenzstandards im Deutschen Roten Kreuz) sowie um die Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen, internen Richtlinien und ethischen Standards mit dem Ziel, das Vertrauen in das DRK zu bewahren und zu stärken. Dabei werden wir durch die Bereiche Compliance, Interne Revision, Risikomanagement und Controlling unterstützen. Zusätzlich wird das DRK-Sozialwerk Bernkastel-Wittlich regelmäßig durch dritte Prüfungsinstanzen kontrolliert.
Hinweisgeberschutz
Damit Compliance-Verstöße frühzeitig aufgedeckt und potentielle Missstände behoben werden können, ist im DRK-Sozialwerk Bernkastel-Wittlich ein Hinweisgebersystem eingerichtet worden. Dieses bietet verschiedene Wege zur Meldung von Compliance, wie beispielsweise Korruption oder andere schwerwiegende Regelverstöße mit potenziell erheblichem Finanz- oder Reputationsschaden. Damit wollen wir das DRK, alle Mitarbeitenden, aber insbesondere auch die Menschen, denen wir helfen, schützen.
Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Im DRK e.V. werden keine Handlungen geduldet, die sich gegen Personen richten, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße gemeldet haben. Das eingerichtete Hinweisgebersystem nimmt somit den Schutz der Hinweisgebenden in den Fokus.
Anti-Korruptionsrichtlinie im Deutschen Roten Kreuz
Das DRK-Sozialwerk Bernkastel-Wittlich positioniert sich klar gegen jegliche Form von Korruption. Es gilt für alle Mitarbeitenden der Grundsatz, dass die eigene Position oder Funktion nicht dazu genutzt werden darf, Zuwendungen oder Vorteile anzubieten, zu gewähren, zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen.
Alle Entscheidungen sind so zu treffen, dass sich diese im Rahmen der gesetzlichen und internen Vorgaben bewegen und auch nach außen hin vertretbar sind. Näheres ist in der Antikorruptionsrichtlinie im Deutschen Roten Kreuz geregelt. Diese gilt verbindlich für alle DRK-Verbandsgliederungen. Sie beinhaltet neben dem grundsätzlichen Verbot von Korruption verschiedene Präventionsmaßnahmen, die teilweise zwingend umzusetzen sind, bspw. die Vorbildfunktion der obersten Führungsebene beim Thema Antikorruption sowie die Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeitenden hierzu.
Darüber hinaus wird der allgemeine Umgang mit Verdachts- und bestätigten Korruptionsfällen beschrieben.